Um ein Intergroup/Service Board zu gründen, müssen Sie die folgenden Anforderungen erfüllen.

Dienststellen

Gemäß der Satzung von OA, Inc. Unterabschnitt B., Artikel VI – Dienstorgane:

Abschnitt 1 – Zusammensetzung

  1. Intergruppen bestehen aus zwei oder mehr Gruppen, die ein Dienstleistungsgremium gebildet haben, um die ihm angeschlossenen Gruppen zu unterstützen und zu vertreten. Jeder Staat/jede Provinz/jedes Land kann mindestens ein Servicegremium haben (Intergroup oder National Service Board). In einem Staat/einer Provinz/einem Land mit nur einer Gruppe kann diese Gruppe als Intergruppe fungieren.
  2. Nationale Dienstausschüsse bestehen aus Gruppen und Intergruppen, die ein gemeinsames Ziel verfolgen; um sich mit Problemen zu befassen, die eine Kombination aus Mitgliedschaft und finanziellen Ressourcen von Intergruppen und Gruppen innerhalb eines einzelnen Landes erfordern.
  3. Sprachdienstausschüsse bestehen aus Gruppen, Intergruppen und nationalen Serviceausschüssen, um den gemeinsamen Bedürfnissen einer Sprachgruppe unabhängig von der geografischen Nähe gerecht zu werden.
  4. Spezifische Serviceausschüsse bestehen aus zwei oder mehr Gruppen oder Intergruppen, um den gemeinsamen Bedürfnissen von Gruppen und Intergruppen mit demselben spezifischen Fokus gerecht zu werden, unabhängig von der geografischen Nähe.

Abschnitt 2 – Registrierung

  1. Jede Dienstorganisation muss ordnungsgemäß beim World Service Office of Overeaters Anonymous registriert werden, indem sie Folgendes einreicht:
    1. ein abgeschlossenes Anmeldeformular;
    2. Satzung und/oder eine Zusammenfassung ihres Zwecks und ihrer Betriebsverfahren, die nicht im Widerspruch zu Satzung von OA, Inc.. Eine solche Satzung oder Zusammenfassung des Zwecks muss mindestens eine Erklärung enthalten, die darauf hinweist, dass ihr Hauptzweck darin besteht, Menschen mit Problemen mit zwanghaftem Essen durch die Zwölf Schritte und Zwölf Traditionen von Overeaters Anonymous, geleitet von der Zwölf Konzepte des OA-Serviceund den OA-Gruppen, aus denen sie gebildet wird, zu dienen und sie zu vertreten; und
    3. Vollständige Anmeldeinformationen unter:
      1. Intergruppen – jede angeschlossene Gruppe;
      2. Nationale Dienstausschüsse – jede angeschlossene Intergruppe und Gruppe;
      3. Sprachdienstausschuss – jede teilnehmende Gruppe, Intergruppe und/oder nationaler Dienstausschuss; Und
      4. Service-Boards mit spezifischem Fokus – jede teilnehmende Gruppe.
  2. Jedes Dienstgremium muss dem WSO bei jeder Aktualisierung oder Überarbeitung eine Kopie seiner Satzung und/oder seiner Zweckzusammenfassung vorlegen.
  3. Jede Serviceorganisation aktualisiert ihre Satzung nach Erhalt einer Mitteilung des World Service Office über Änderungen der auf der World Service Business Conference verabschiedeten Satzung von OA, Inc., um sicherzustellen, dass ihre Satzung nicht mit der Satzung von OA, Inc. in Konflikt steht. Mitteilungen gelten als elektronisch an den registrierten Ansprechpartner der jeweiligen Serviceorganisation übermittelt. Aktualisierte Satzungen sind gemäß der Satzung von OA, Inc. dem World Service Office vorzulegen. Unterabschnitt B., Artikel VI, Abschnitt 2a) 2) oben.

Abschnitt 3 – Zugehörigkeit und Teilnahme

Zweck der Zugehörigkeit: Die Anzahl der Gruppen und Dienstgremien der Gemeinschaft zu erleichtern und den Fluss von Unterstützung und Informationen an alle zu fördern.

Zweck der Beteiligung: Erleichterung der Unterstützung und des Informationsflusses innerhalb von Gruppen und Servicegremien, die einen gemeinsamen Bedarf haben.

Zum Zweck der Registrierung und WSBC-Vertretung:

  1. Eine Intergruppe kann einem nationalen Service-Ausschuss (falls vorhanden) angeschlossen sein, muss einer Region angeschlossen sein und kann an einem oder mehreren Sprachen-Service-Ausschüssen teilnehmen. Wenn sich die Intergruppe einem nationalen Serviceausschuss anschließt, kann sich diese Intergruppe dafür entscheiden, sich der Region des nationalen Serviceausschusses anzuschließen oder in der aktuell zugewiesenen Region zu bleiben.
  2. Ein nationaler Serviceausschuss ist der Region angeschlossen, in der sein Land vertreten ist, und kann an einem oder mehreren Sprachdienstausschüssen teilnehmen.
  3. Ein Sprachdienstausschuss kann einer Region angeschlossen sein. Wenn sich das Sprachdienstgremium über mehr als eine Region erstreckt, kann es entscheiden, welcher Region es beitreten möchte. Sollte sich ein Sprachdienstausschuss dafür entscheiden, sich nicht einer Region anzuschließen, muss der BOT-Vorsitzende einen Treuhänder benennen, der als Verbindungsmann zu diesem Sprachdienstausschuss fungiert. Die in einem Sprachenservicegremium tätigen Servicegremien und als Servicegremien fungierenden Gruppen behalten ihre ursprüngliche Zugehörigkeit.
  4. Ein Servicegremium mit spezifischem Schwerpunkt kann einer Region angeschlossen sein. Wenn sich der Serviceausschuss mit spezifischem Schwerpunkt über mehr als eine Region erstreckt, kann er entscheiden, welche Region ihm angeschlossen werden soll. Sollte sich ein Service-Ausschuss für einen bestimmten Schwerpunkt dafür entscheiden, sich nicht einer Region anzuschließen, muss der BOT-Vorsitzende einen Treuhänder ernennen, der als Verbindungsmann zu diesem Service-Ausschuss für einen bestimmten Schwerpunkt fungiert. Die Gruppen, die an einem speziellen Service-Ausschuss teilnehmen, behalten ihre ursprüngliche Zugehörigkeit.

Eine Gruppe kann sich für den Beitritt zu einer Intergruppe entscheiden. Die Gruppe muss der Region der Intergruppe angeschlossen sein.

Sollte sich eine Gruppe dafür entscheiden, sich nicht einer Intergruppe anzuschließen, sondern sich einem nationalen Service-Ausschuss anzuschließen, muss diese Gruppe der Region dieses nationalen Service-Ausschusses angeschlossen werden.

Gruppen, die sich dafür entscheiden, sich nicht einer Intergruppe oder einem National Service Board anzuschließen, müssen der Region angeschlossen sein, in der die Gruppe existiert, entweder der geografischen Region oder der virtuellen Region.

Jede Gruppe oder jedes Dienstgremium kann mit deren Genehmigung an den Aktivitäten (einschließlich Abstimmungen) einer anderen Intergruppe, eines nationalen Dienstausschusses, eines Sprachendienstausschusses und/oder eines Spezialdienstausschusses und einer anderen Region teilnehmen.

Möglichkeiten, die Botschaft zu übermitteln

Im Folgenden finden Sie einige Möglichkeiten, wie Intergruppen und Service-Ausschüsse die Botschaft verbreiten können.

  • Richten Sie ein Telefonbeantwortungssystem ein, um Anfragen von Neuankömmlingen entgegenzunehmen.
  • Beantworten Sie Anfragen und leiten Sie diese an lokale Gruppen weiter.
  • Regelmäßig veröffentlichen Newsletter oder Bulletins um Gruppen übereinander und über bevorstehende OA-Veranstaltungen auf dem Laufenden zu halten.
  • Verteilen und/oder veröffentlichen Sie online aktuelle Verzeichnisse aller in der Nähe befindlichen Treffen.
  • Stellen Sie sicher, dass das World Service Office über aktuelle Informationen zu Ihrer Intergruppe/Ihrem Service-Vorstand und jeder Gruppe, die Sie vertreten, verfügt. Dazu gehören alle neuen Gruppen, Stornierungen, Änderungen von Besprechungsinformationen und Telefonnummern/E-Mail-Adressen von Kontaktpersonen. (Bitte geben Sie auf dem Anmelde-/Änderungsformular die Gruppennummer(n) des World Service Office an.)
  • Unterstützen Sie neu gegründete Gruppen in der Region.
  • Halten Sie einen Vorrat an OA-geprüfte Literatur zu verkaufen.
  • Sponsoring und Organisation von Workshops, Marathons und anderen besonderen Veranstaltungen für die Mitgliedsgruppen.
  • Richten Sie innerhalb des Komitees ein Zwölftes-Schritt-Komitee ein, um zwanghafte Überesser zu kontaktieren, die einen Anruf zum Zwölften Schritt benötigen.
  • Bilden Sie ein Komitee, das Anfragen lokaler Nachrichtenmedien bearbeitet, öffentlich-rechtliche Ankündigungen oder Programme zum Thema Open Access im Radio oder Fernsehen organisiert und Redner für externe Organisationen bereitstellt.
  • Vereinbaren Sie mit lokalen Zeitungen Ankündigungen von Treffen in kostenlosen „Community-Kalendern“.
  • Arbeiten Sie mit Agenturen zusammen, die mit der Gemeinschaft zu tun haben, damit diese wissen, wohin sie zwanghafte Überesser verweisen können, die immer noch leiden.
  • Entsenden Sie Vertreter zu den Regionalversammlungen und Delegierte zum Weltdienstleistungs-Business-Konferenz.
  • Wenn der Bedarf besteht und die lokalen Gruppen Unterstützung leisten können, kann ein kleines Büro gemietet werden, um die Geschäfte zwischen den Gruppen/Servicevorständen abzuwickeln.

Es sind lediglich zwei oder mehr Gruppen erforderlich, um eine Intergruppe oder ein Servicegremium zu bilden. Intergruppen und Serviceausschüsse sind nicht teuer – es sind lediglich ein Name, ein Postfach (wenn möglich) sowie eine Zusammenfassung des Zwecks und der Betriebsabläufe erforderlich. Am wichtigsten ist, es einfach zu halten.

Es ist wichtig, von Beginn der Existenz der Intergroup/des Service Boards an genaue Finanzunterlagen zu führen. Sollte der Intergroup/Service Board beim US Internal Revenue Service einen Steuerbefreiungsstatus beantragen, sind von Anfang an vollständige Finanzunterlagen erforderlich. Für Personen außerhalb der USA erkundigen Sie sich bei Ihrem örtlichen Finanzamt.

Die oben genannten Ideen sollen nicht sofort umgesetzt werden; es handelt sich lediglich um Vorschläge. Lassen Sie sich vom Gruppengewissen leiten und ermitteln Sie die oberste Priorität in Ihrem Bereich. Die Vorschläge werden dazu beitragen, die Kommunikationswege zwischen dem unter zwanghafter Überernährung leidenden Menschen und Arthrose als Ganzes offen zu halten. Die beste Kontaktquelle ist die Verfügbarkeit von „jemandem“ 24 Stunden am Tag. Viele Intergruppen und Serviceausschüsse haben sich dieses Ziel gesetzt.

Hilfreiche Dokumente/Links auf der OA-Website

Anmelde-/Änderungsformulare: https://oa.org/add-a-meeting/registration-forms/

  1. Intergruppen-Registrierungs-/Änderungsformular
  2. Anmelde-/Änderungsformular für Nationalität/Sprache/Spezifische Schwerpunkte
  3. Anmelde-/Änderungsformular für virtuelle Intergruppen

Mustersatzung: https://oa.org/document-library/ unter Service Body Resources

  1. Einführung in die Mustersatzung für Intergroup/Service Board (PDF Datei)
  2. Mustervorlage für Satzungsbestimmungen für Intergruppen (DOCX-Datei)
  3. Mustersatzungsvorlage für das National Service Board (DOCX-Datei)
  4. Beispielvorlage für eine Satzung für den Ausschuss für spezifische Schwerpunkte oder Sprachdienste (DOCX-Datei)
  5. Beispielvorlage für eine Zusammenfassung des Zwecks für Intergroup oder National Service Board (DOCX-Datei)
  6. Beispielvorlage für eine Zusammenfassung des Zwecks für ein Spezifisches-Fokus- oder Sprachservice-Board (DOCX-Datei)

Weitere Ressourcen: https://oa.org/document-library/ unter „Service Body Resources“ und „Treasurer Resources“

  1. Haushaltsrichtlinien für Dienststellen
  2. Flyer für ausgewiesene Downloader und Übersetzer (PDF Datei)
  3. Intergroup- oder Service-Board-Inventar
  4. Richtlinien für gruppenübergreifende Schatzmeister