Overeaters Anonymous, Inc. befürwortet nicht, Minderjährigen die Teilnahme an persönlichen, Online-, Telefon- oder nicht in Echtzeit stattfindenden Treffen zu gestatten. Jede Entscheidung, ob solche Personen an einem Treffen teilnehmen dürfen, wird vor Ort getroffen. Dabei wird OA vom Geist der vierten Tradition geleitet: „Jede Gruppe ist autonom, außer in Angelegenheiten, die andere Gruppen oder OA als Ganzes betreffen.“ Es wird empfohlen, dass eine Gruppe oder ein Dienstorgan, das erwägt, Minderjährigen die Teilnahme an Treffen zu gestatten, zunächst Rechtsberatung einholt. Rechtsberatung sollte eingeholt werden, bevor solche Personen teilnehmen dürfen und bevor anwendbare Richtlinien erstellt oder eingeführt werden. Bedenken Sie, dass Gesetze und Vorschriften zu diesem Thema je nach Land und Gerichtsbarkeit unterschiedlich sein können. Andere Zwölf-Schritte-Gemeinschaften können konsultiert oder untersucht werden, aber die Dienststruktur von Overeaters Anonymous ist ihre eigene.
Hinweis: Die Definition eines Minderjährigen basiert auf den gesetzlichen Bestimmungen eines Staates, einer Provinz und/oder eines Landes.