Die Zwölf Schritte, die für die Genesung in der Fellowship of Overeaters Anonymous vorgeschlagen werden, lauten wie folgt:

  1. Wir gaben zu, dass wir dem Essen gegenüber machtlos waren – dass unser Leben nicht mehr zu meistern war.
  2. Kam zu dem Glauben, dass eine Macht, die größer ist als wir, uns wieder gesund machen könnte.
  3. Wir haben uns entschieden, unseren Willen und unser Leben der Fürsorge Gottes zu überlassen wie wir ihn verstanden haben.
  4. Machen Sie eine durchsuchende und furchtlose moralische Bestandsaufnahme von uns.
  5. Zugegeben zu Gott, zu uns selbst und zu einem anderen Menschen, die genaue Natur unseres Unrechts.
  6. Wir waren vollkommen bereit, Gott alle diese Charaktermängel beseitigen zu lassen.
  7. Demütig bat ihn, unsere Mängel zu beseitigen.
  8. Erstellte eine Liste aller Personen, denen wir geschadet hatten, und war bereit, sie alle wieder gut zu machen.
  9. Wenn immer möglich, wurden solche Menschen direkt wiedergutgemacht, es sei denn, dies würde sie oder andere verletzen.
  10. Wir haben weiterhin eine persönliche Bestandsaufnahme gemacht und wenn wir uns geirrt haben, haben wir es sofort zugegeben.
  11. Durch Gebet und Meditation gesucht, um unseren bewussten Kontakt mit Gott zu verbessern wie wir ihn verstanden haben, beten nur um die Kenntnis seines Willens für uns und die Kraft, ihn auszuführen.
  12. Nachdem wir als Ergebnis dieser Schritte ein spirituelles Erwachen hatten, versuchten wir, diese Botschaft zu Esssüchtigen zu bringen und diese Prinzipien in all unseren Angelegenheiten zu praktizieren.

Erlaubnis zur Verwendung der Zwölf Schritte der Anonymen Alkoholiker zur Anpassung, erteilt von AA World Services, Inc.

Die Zwölf Traditionen von Overeaters Anonymous sind:

  1. Unser gemeinsames Wohl sollte an erster Stelle stehen; Die persönliche Genesung hängt von der OA-Einheit ab.
  2. Für unser Gruppenziel gibt es nur eine ultimative Autorität – einen liebenden Gott, wie er sich in unserem Gruppengewissen ausdrücken mag. Unsere Führer sind nur vertrauenswürdige Diener; sie regieren nicht.
  3. Die einzige Voraussetzung für die OA-Mitgliedschaft ist der Wunsch, mit dem zwanghaften Essen aufzuhören.
  4. Jede Gruppe sollte autonom sein, außer in Angelegenheiten, die andere Gruppen oder OA als Ganzes betreffen.
  5. Jede Gruppe hat nur einen Hauptzweck: ihre Botschaft an den zwanghaften Esser weiterzugeben, der immer noch leidet.
  6. Eine OA-Gruppe sollte niemals eine verwandte Einrichtung oder ein externes Unternehmen unterstützen, finanzieren oder den Namen OA verleihen, damit uns Geld-, Eigentums- und Prestigeprobleme nicht von unserem Hauptzweck ablenken.
  7. Jede OA-Gruppe sollte vollständig selbsttragend sein und Beiträge von außen ablehnen.
  8. Overeaters Anonymous sollte für immer unprofessionell bleiben, aber unsere Servicezentren beschäftigen möglicherweise spezielle Mitarbeiter.
  9. OA als solches sollte niemals organisiert werden; aber wir können Dienstausschüsse oder Komitees gründen, die denen, denen sie dienen, direkt verantwortlich sind.
  10. Overeaters Anonymous hat keine Meinung zu externen Themen; Daher sollte der Name OA niemals in eine öffentliche Kontroverse verwickelt werden.
  11. Unsere PR-Politik basiert eher auf Anziehung als auf Werbung. Wir müssen auf der Ebene der Presse, des Radios, des Films, des Fernsehens und anderer öffentlicher Kommunikationsmedien stets die persönliche Anonymität wahren.
  12. Anonymität ist die spirituelle Grundlage all dieser Traditionen und erinnert uns immer daran, Prinzipien über Persönlichkeiten zu stellen.

Erlaubnis zur Nutzung der Zwölf Traditionen der Anonymen Alkoholiker zur Adaption durch AA World Services, Inc.

Die zwölf Konzepte des OA-Dienstes sind:

  1. Die letztendliche Verantwortung und Autorität für OA-Weltdienste liegen im kollektiven Gewissen unserer gesamten Gemeinschaft.
  2. Die OA-Gruppen haben die aktive Aufrechterhaltung unserer Weltdienste an die World Service Business Conference delegiert; somit ist die World Service Business Conference die Stimme, Autorität und das wirksame Gewissen von OA als Ganzes.
  3. Das auf Vertrauen basierende Entscheidungsrecht ermöglicht effektive Führung.
  4. Das Mitbestimmungsrecht sichert die Chancengleichheit aller im Entscheidungsprozess.
  5. Einzelpersonen haben das Recht auf Beschwerde und Petition, um sicherzustellen, dass ihre Meinungen und persönlichen Beschwerden sorgfältig geprüft werden.
  6. Die World Service Business Conference hat dem Kuratorium die Hauptverantwortung für die Verwaltung von Overeaters Anonymous anvertraut.
  7. Das Kuratorium hat gesetzliche Rechte und Pflichten, die ihm in den OA-Statuten, Unterabschnitt A, zuerkannt werden; Die Rechte und Pflichten der World Service Business Conference werden ihr durch die Tradition und durch die OA-Statuten, Unterabschnitt B, übertragen.
  8. Das Kuratorium hat seinem Exekutivkomitee die Verantwortung übertragen, das OA World Service Office zu verwalten.
  9. Fähige, vertrauenswürdige Diener, zusammen mit soliden und angemessenen Methoden zu ihrer Auswahl, sind für ein effektives Funktionieren auf allen Dienstebenen unverzichtbar.
  10. Die Serviceverantwortung wird durch sorgfältig definierte Serviceautorität ausgeglichen; daher wird Doppelarbeit vermieden.
  11. Die treuhänderische Verwaltung des Weltdienstbüros sollte immer von den besten ständigen Komitees, Führungskräften, Mitarbeitern und Beratern unterstützt werden.
  12. Die spirituelle Grundlage für OA-Dienst stellt sicher, dass:
    1. Kein OA-Ausschuss oder Dienstgremium darf jemals zum Sitz gefährlichen Reichtums oder gefährlicher Macht werden.
    2. Ausreichende Betriebsmittel sowie eine ausreichende Reserve sind der umsichtige Finanzgrundsatz von OA.
    3. Kein OA-Mitglied darf jemals in eine Position mit uneingeschränkter Autorität versetzt werden.
    4. Alle wichtigen Entscheidungen werden durch Diskussion, Abstimmung und, wann immer möglich, mit weitgehender Einstimmigkeit getroffen.
    5. keine Diensthandlung darf jemals eine persönliche Bestrafung oder Anstiftung zu öffentlichen Kontroversen sein; und
    6. Kein OA-Dienstkomitee oder -Dienstausschuss darf jemals Regierungshandlungen vornehmen, und alle sollen immer demokratisch denken und handeln.

Abschnitt 1 – Rechtsstatus

Der Gesellschaft können Personen angehören, die keine Mitglieder der Gesellschaft im Sinne von Abschnitt 53-8-11 des New Mexico Nonprofit Corporation Act sind, in diesem Unterabschnitt B jedoch als „Mitglieder von Overeaters Anonymous“ oder „Mitglieder“ bezeichnet werden. Identität, Rechte und Privilegien dieser „Mitglieder“ gegenüber der Gesellschaft sind in dieser Satzung festgelegt. Bezugnahmen auf Mitglieder in diesem Unterabschnitt B beziehen sich auf diese Personen.

Abschnitt 2 – Qualifikationen

Mitglied von Overeaters Anonymous kann jede Person werden, die den Wunsch verspürt, mit dem zwanghaften Essen aufzuhören.

Abschnitt 1 – Definition

Diese Punkte sollen eine Overeaters Anonymous-Gruppe definieren:

  1. Als Gruppe treffen sie sich, um die Zwölf Schritte und Zwölf Traditionen von Overeaters Anonymous zu praktizieren, geleitet von den Zwölf Konzepten des OA-Dienstes.
  2. In der Gruppe sind alle willkommen, die den Wunsch haben, mit dem zwanghaften Essen aufzuhören.
  3. Kein Mitglied ist verpflichtet, irgendwelche Handlungen vorzunehmen, um Mitglied zu bleiben oder eine Stimme zu haben (bei einer Versammlung mitzuteilen).
  4. Als Gruppe haben sie keine andere Zugehörigkeit als Overeaters Anonymous.
  5. Durch die Registrierung beim World Service Office hat sie sich der Overeaters Anonymous-Gruppe angeschlossen.

Abschnitt 2 – Zusammensetzung

  1. Eine Gruppe kann, wie in Artikel V, Abschnitt 1 dargelegt, auch von zwei oder mehr Personen gebildet werden, die zusammenkommen
    1. am selben physischen Standort (an Land);
    2. durch irgendeine Form eines elektronischen Geräts (virtuell); oder
    3. beides (hybrid).
  2. Die in Artikel VI dieser Satzung genannten Dienstgremien werden aus Gruppen gebildet.
  3. Zugehörigkeit/Teilnahme:
    1. Eine Gruppe kann sich im Rahmen des Registrierungsprozesses nur einer intergruppeninternen oder nationalen Dienststelle anschließen.
    2. Nicht angeschlossene Gruppen, die nicht bereit sind, ein Servicegremium zu gründen, oder neue Gruppen, die über kein gruppenübergreifendes oder nationales Servicegremium in ihrer Sprache verfügen, können sich einem gruppenübergreifenden oder nationalen Servicegremium anschließen, das Gruppen in ihrer Sprache unterstützt, einschließlich der Übersetzung von OA-Literatur.
    3. Jede Gruppe oder jedes Dienstgremium kann mit deren Erlaubnis an den Aktivitäten (einschließlich Abstimmungen) eines anderen Dienstgremiums teilnehmen.

Es werden Servicegremien gebildet, um die Gruppen in Angelegenheiten zu unterstützen, die die Gruppe alleine nicht bewältigen kann.

Es gibt fünf Arten von Servicestellen, die über die Gruppenebene hinaus Dienstleistungen erbringen. Dienstgremien bieten Unterstützung und Vertretung der Gruppen und Intergruppen, aus denen sie gebildet werden, und fungieren als Hüter der Zwölf Schritte, Zwölf Traditionen und Zwölf Konzepte des OA-Dienstes.

Dienststellen

  1. Intergruppen
  2. Nationale Dienstausschüsse
  3. Sprachdienstausschüsse
  4. Spezifische Schwerpunkt-Service-Boards
  5. Regionen

Abschnitt 1 – Zusammensetzung

  1. Intergruppen bestehen aus zwei oder mehr Gruppen, die ein Dienstleistungsgremium gebildet haben, um die ihm angeschlossenen Gruppen zu unterstützen und zu vertreten. Jeder Staat/jede Provinz/jedes Land kann mindestens ein Servicegremium haben (Intergroup oder National Service Board). In einem Staat/einer Provinz/einem Land mit nur einer Gruppe kann diese Gruppe als Intergruppe fungieren.
  2. Nationale Dienstausschüsse bestehen aus Gruppen und Intergruppen, die ein gemeinsames Ziel verfolgen; um sich mit Problemen zu befassen, die eine Kombination aus Mitgliedschaft und finanziellen Ressourcen von Intergruppen und Gruppen innerhalb eines einzelnen Landes erfordern.
  3. Sprachdienstausschüsse bestehen aus Gruppen, Intergruppen und nationalen Serviceausschüssen, um den gemeinsamen Bedürfnissen einer Sprachgruppe unabhängig von der geografischen Nähe gerecht zu werden.
  4. Service-Boards mit spezifischem Schwerpunkt setzen sich aus zwei oder mehr Gruppen oder Intergruppen zusammen, um den gemeinsamen Bedürfnissen von Gruppen und Intergruppen mit demselben spezifischen Schwerpunkt gerecht zu werden, ungeachtet der geografischen Nähe.
  5. Es gibt zehn Regionen: eine virtuelle Region und neun geografische Regionen, die jeweils aus den jeweiligen regionalen Arbeitsgruppen, Gruppen und Service Boards bestehen. Vorbehaltlich der Zustimmung der Region und des Kuratoriums können sich Sprachservice Boards, die sich über mehrere Regionen erstrecken, einer Region anschließen oder von einer Region fernbleiben.
    1. Region Nr. 1 ist die Region Pazifischer Nordwesten, bestehend aus Alaska, Idaho, Montana, Oregon, Washington, Wyoming, Alberta, British Columbia, Manitoba, den Nordwest-Territorien, Nunavut, Saskatchewan und Yukon.
    2. Region Nr. 2 ist die pazifische Südwestregion, bestehend aus Kalifornien, Hawaii, der Region Reno/Tahoe in Nevada und Mexiko.
    3. Region Nr. 3 ist die Südwestregion, bestehend aus Arizona, Colorado, Zentral- und West-Iowa, Kansas, Nebraska, Nevada, New Mexico, Oklahoma, South Dakota, Texas und Utah.
    4. Region Nr. 4 wurde im Juli 2024 aufgelöst und auf der World Service Business Conference 2025 ratifiziert.
    5. Region Nr. 5 ist die Zentralregion, bestehend aus Ost-Iowa, Illinois, Indiana, Kentucky, Michigan, Minnesota, Missouri (außer Greater Ozarks Intergroup), North Dakota, Ohio und Wisconsin.
    6. Region Nr. 6 ist die Nordostregion, bestehend aus Connecticut, Maine, Massachusetts, New Hampshire, New York, Rhode Island, Vermont, New Brunswick, Neufundland und Labrador, Nova Scotia, Ontario, Prince Edward Island, Quebec und Bermuda.
    7. Region Nr. 7 ist die östliche Region, bestehend aus Delaware, District of Columbia, Maryland, New Jersey, Pennsylvania, Virginia und West Virginia.
    8. Region Nr. 8 ist die Südostregion, die aus Alabama, Arkansas, Florida, Georgia, Louisiana, Mississippi, North Carolina, Puerto Rico, South Carolina, Tennessee, der Greater Ozarks Intergroup, den Amerikanischen Jungferninseln, den Karibischen Inseln, Mittelamerika und Südamerika besteht.
    9. Die Region Nr. 9 besteht aus Ländern und Territorien in Afrika, Europa, dem Nahen Osten und Westasien, einschließlich ganz Russland.
    10. Region Nr. 10 besteht aus Ländern und Gebieten in Australien, Ostasien, Neuseeland, Südostasien und dem westlichen Pazifikraum.
    11. Die virtuelle Region ist nicht geografisch und besteht hauptsächlich aus virtuellen Gruppen und virtuellen Intergruppen.

Sollten Staaten/Provinzen/Territorien/Länder innerhalb einer Region oder Dienststellen innerhalb eines Staates/einer Provinz/eines Territoriums/Landes in eine günstigere Region wechseln wollen, teilt die Stelle ihre aktuelle Region, die Region, der sie beitreten möchte, und das Kuratorium mit. Das Kuratorium legt der World Service Business Conference anschließend einen Antrag zur Änderung von Unterabschnitt B, Artikel VI, Abschnitt 1e der Satzung vor.

Abschnitt 2 – Registrierung

  1. Jede Dienstorganisation muss ordnungsgemäß beim World Service Office of Overeaters Anonymous registriert werden, indem sie Folgendes einreicht:
    1. ein ausgefülltes Anmeldeformular;
    2. Satzung und/oder eine Zusammenfassung ihres Zwecks und ihrer Betriebsverfahren, die nicht im Widerspruch zu den Satzungen von OA, Inc. stehen dürfen. Eine solche Satzung oder Zusammenfassung des Zwecks muss mindestens eine Erklärung enthalten, aus der hervorgeht, dass ihr Hauptzweck darin besteht, Menschen mit Problemen mit zwanghaftem Essen durch die Zwölf Schritte und Zwölf Traditionen von Overeaters Anonymous, geleitet von den Zwölf Konzepten des OA-Dienstes, zu helfen dienen und repräsentieren die OA-Gruppen, aus denen es besteht; Und
    3. Vollständige Anmeldeinformationen unter:
      1. Intergruppen – jede angeschlossene Gruppe;
      2. Nationale Serviceausschüsse – jede angeschlossene Intergruppe und Gruppe;
      3. Sprachdienstausschüsse – jede teilnehmende Gruppe, Intergruppe und nationale Dienstausschüsse; und
      4. Spezifische Schwerpunkt-Service-Boards – jede teilnehmende Gruppe und Intergruppe.
  2. Jedes Dienstgremium muss dem Weltdienstbüro bei jeder Aktualisierung oder Überarbeitung eine Kopie seiner Satzung und/oder seiner Zweckzusammenfassung vorlegen.
  3. Jedes Servicegremium bewertet seine Satzung nach Erhalt der Benachrichtigung des World Service Office über Änderungen der Satzung von OA, Inc., die auf der World Service Business Conference angenommen wurden, um sicherzustellen, dass ihre Satzung nicht im Widerspruch zu den Satzung von OA, Inc. steht. Mitteilungen gelten als erfolgt, wenn sie per elektronischer Übermittlung an den für die jeweilige Dienststelle registrierten Ansprechpartner erfolgen. Alle aktualisierten Statuten müssen dem World Service Office gemäß den Statuten von OA, Inc., Unterabschnitt B, Artikel VI, Abschnitt 2a) 2 oben vorgelegt werden.

Abschnitt 3 – Zugehörigkeit und Teilnahme

Zweck der Zugehörigkeit: Die Zählung der Gruppen und Dienststellen der Gemeinschaft zu erleichtern und den Fluss von Unterstützung und Informationen an alle zu fördern.

Zweck der Beteiligung: Erleichterung der Unterstützung und des Informationsflusses innerhalb von Gruppen und Servicegremien, die einen gemeinsamen Bedarf haben.

Zum Zweck der Registrierung und Vertretung bei der World Service Business Conference:

  1. Eine Intergruppe kann einem nationalen Service-Ausschuss (falls vorhanden) angeschlossen sein, muss einer Region angeschlossen sein und kann an einem oder mehreren Sprachen-Service-Ausschüssen teilnehmen. Wenn sich die Intergruppe einem nationalen Serviceausschuss anschließt, kann sich diese Intergruppe dafür entscheiden, sich der Region des nationalen Serviceausschusses anzuschließen oder in der aktuell zugewiesenen Region zu bleiben.
  2. Ein nationaler Serviceausschuss ist der Region angeschlossen, in der sein Land vertreten ist, und kann an einem oder mehreren Sprachdienstausschüssen teilnehmen.
  3. Ein Sprachdienstausschuss kann einer Region angeschlossen sein. Wenn sich das Sprachdienstgremium über mehr als eine Region erstreckt, kann es entscheiden, welcher Region es beitreten möchte. Sollte sich ein Sprachdienstausschuss dafür entscheiden, sich nicht einer Region anzuschließen, ernennt der Vorsitzende des Kuratoriums einen Treuhänder, der als Verbindungsmann zu diesem Sprachdienstausschuss fungiert. Die in einem Sprachenservicegremium tätigen Servicegremien und als Servicegremien fungierenden Gruppen behalten ihre ursprüngliche Zugehörigkeit.
  4. Ein spezifisches Schwerpunkt-Service-Board kann einer Region angehören. Wenn das spezifische Schwerpunkt-Service-Board mehr als eine Region umfasst, kann es wählen, welcher Region es angehören möchte. Sollte sich ein spezifisches Schwerpunkt-Service-Board dazu entschließen, keiner Region angehören zu wollen, ernennt der Vorsitzende des Kuratoriums einen Treuhänder, der als Verbindungsperson zu diesem spezifischen Schwerpunkt-Service-Board fungiert. Die Gruppen, die an einem spezifischen Schwerpunkt-Service-Board teilnehmen, behalten ihre ursprüngliche Zugehörigkeit.

Eine Gruppe kann sich für den Beitritt zu einer Intergruppe entscheiden. Die Gruppe muss der Region der Intergruppe angeschlossen sein.

Sollte sich eine Gruppe dafür entscheiden, sich nicht einer Intergruppe anzuschließen, sondern sich einem nationalen Service-Ausschuss anzuschließen, muss diese Gruppe der Region dieses nationalen Service-Ausschusses angeschlossen werden.

Gruppen, die sich keiner Intergruppe oder einem nationalen Servicegremium anschließen möchten, können sich für eine Mitgliedschaft in der Region entscheiden, in der die Gruppe existiert, oder für eine Mitgliedschaft in der virtuellen Region.

Jede Gruppe oder jedes Dienstgremium kann mit deren Genehmigung an den Aktivitäten (einschließlich Abstimmungen) einer anderen Intergruppe, eines nationalen Dienstausschusses, eines Sprachendienstausschusses und/oder eines spezifischen Schwerpunktdienstausschusses und einer anderen Region teilnehmen.

Abschnitt 4 – Funktionsweise und Vertretung auf der World Service Business Conference

  1. Dienstleistungseinrichtungen können ihre Geschäfte nach jeder von ihnen gewählten Methode abwickeln.
  2. Mindestanforderung für registrierte Serviceorganisationen, ihre Registrierung beim World Service Office aufrechtzuerhalten:
    1. Intergruppen müssen mindestens einmal im Jahr nach vorheriger Ankündigung an alle angeschlossenen Mitgliedsgruppen zusammentreten, um Amtsträger zu wählen und bei Bedarf einen oder mehrere Delegierte für die World Service Business Conference of Overeaters Anonymous auszuwählen.
    2. Nationale Dienstausschüsse müssen mindestens einmal im Jahr zusammentreten, nachdem alle angeschlossenen Mitgliedsgruppen und Intergruppen zuvor benachrichtigt wurden, um Amtsträger zu wählen und bei Bedarf einen oder mehrere Delegierte für die World Service Business Conference of Overeaters Anonymous auszuwählen.
    3. Sprachdienstausschüsse müssen mindestens einmal im Jahr nach vorheriger Ankündigung an alle Mitgliedsgruppen, Intergruppen und nationalen Dienstausschüsse zur Wahl von Amtsträgern und bei Bedarf eines Delegierten/Stellvertreters für die World Service Business Conference zusammentreten Overeaters Anonymous.
    4. Spezifische Schwerpunktdienstausschüsse müssen mindestens einmal im Jahr nach vorheriger Ankündigung an alle Mitgliedsgruppen zusammentreten, um Amtsträger zu wählen und bei Bedarf einen Delegierten/Stellvertreter für die World Service Business Conference of Overeaters Anonymous auszuwählen.
    5. Regionsversammlungen, deren Mitglieder „Regionsvertreter“ oder „RRs“ genannt werden, treten mindestens einmal im Jahr zusammen, nachdem alle Dienstgremien und nicht angeschlossenen registrierten Gruppen zuvor benachrichtigt wurden, um Amtsträger zu wählen und/oder auszuwählen Nominierte für Treuhänder aus dieser Region und alle amtierenden Treuhänder von außerhalb dieser Region, die derzeit als Treuhänderverbindungsperson fungieren.
  3. Um Delegierte zur World Service Business Conference zu entsenden, muss ein Servicegremium 3 Tage vor der Eröffnung der Konferenz zusammen mit seinen Delegierteninformationen offiziell registriert werden. (Siehe Artikel VIII, Abschnitt XNUMX(c) für Qualifikationen und Auswahl der Delegierten.)
  4. Um sich abzumelden, reicht eine Serviceorganisation eine schriftliche Anfrage beim World Service Office, dem Regionalvorsitzenden und dem Trustee-Verbindungsmann ein; oder im Fall eines Sprachservice-Boards oder eines Service-Boards mit einem bestimmten Schwerpunkt, das keiner Region zugeordnet ist, beim World Service Office und dem Trustee-Verbindungsmann.

Abschnitt 1 – Zusammensetzung

Der Vorstand besteht aus sechzehn Mitgliedern. Mindestens zwei Mitglieder sollen nach Möglichkeit nicht aus Nordamerika stammen.

Abschnitt 2 – Pflichten und Verantwortlichkeiten

  1. Jeder Treuhänder dient und vertritt Overeaters Anonymous als Ganzes. Von den Vorstandsmitgliedern, die den Gesetzen des Staates New Mexico unterliegen, wird erwartet, dass sie die ihnen gesetzlich übertragenen Befugnisse in einer Weise ausüben, die mit dem Glauben übereinstimmt, der die Fellowship of Overeaters Anonymous durchdringt und leitet und von den Zwölf Schritten inspiriert ist von Overeaters Anonymous, in Übereinstimmung mit den Zwölf Traditionen und Zwölf Konzepten des OA-Dienstes und in Übereinstimmung mit den Statuten.
  2. Vorbehaltlich der Beschränkungen dieser Satzung und der Entscheidungen der Delegierten auf der Konferenz werden alle Befugnisse vom Kuratorium oder unter seiner Autorität ausgeübt und die Geschäfte der Gesellschaft von ihm geführt. Unbeschadet dieser allgemeinen Befugnisse, jedoch vorbehaltlich derselben Beschränkungen, wird hiermit ausdrücklich erklärt, dass das Kuratorium folgende Befugnisse hat:
    1. Als Hüter der Zwölf Schritte und Zwölf Traditionen zu fungieren und sicherzustellen, dass diese in keiner Weise verändert werden, außer wie in Artikel XII dieser Satzung festgelegt.
    2. Als Hüter der Zwölf Konzepte des OA-Dienstes zu fungieren und das Verständnis und die Umsetzung der Zwölf Konzepte des OA-Dienstes auf allen Serviceebenen zu fördern.
    3. Die Angelegenheiten und Geschäfte des Unternehmens und aller gemeinnützigen Stiftungen, die in Verbindung mit oder in Verbindung mit Overeaters Anonymous gegründet wurden, nach eigenem Ermessen zu führen, zu verwalten und zu kontrollieren und diese Regeln und Vorschriften mit dem Gesetz, der Satzung oder dieser Geschäftsordnung oder den Maßnahmen der Konferenz, die durch die Delegierten auf der Konferenz ergriffen werden, in Einklang zu bringen.
    4. Bezüglich Artikel VIII, Abschnitt 1, ist eine Art und Weise für die Abhaltung von Delegiertenversammlungen oder anderen erforderlichen Versammlungen festzulegen.
    5. Alle von der Gesellschaft erhaltenen und erworbenen Gelder sowie Immobilien und bewegliches Eigentum in der von ihnen für am besten erachteten Weise zu verwalten und diese und die Erträge zu verteilen, zu verleihen oder darauf zu verzichten.
    6. Um jede Gruppe oder jedes Dienstgremium auf die Nichteinhaltung der Zwölf Traditionen oder Zwölf Konzepte des OA-Dienstes aufmerksam zu machen, von denen der Treuhänder glaubt, dass die Gruppe oder das Dienstgremium sie begangen hat, und handelt nur in beratender Funktion in Angelegenheiten, die Overeaters Anonymous als betreffen ein ganzes.
    7. Im Namen von Overeaters Anonymous in allen Angelegenheiten zu sprechen, die Overeaters Anonymous als Ganzes betreffen.
    8. Bereitstellung und Überwachung der Veröffentlichungen von Overeaters Anonymous.
    9. Den Mitgliedern, Gruppen und Serviceeinrichtungen Rat und Anleitung geben.
    10. Überwachung und Anleitung der Aufklärungs- und Anziehungsbemühungen von Overeaters Anonymous.
    11. Bereitstellung von Foren für den Austausch von Ideen und Informationen zwischen Gruppen und OA-Dienstgremien und Mitwirkung bei der Weitergabe der OA-Botschaft der Genesung an zwanghafte Überesser.
    12. Zur Wahrnehmung weiterer Aufgaben, die von den Delegierten der Konferenz angeordnet werden.
    13. Erstellung und Vorlage eines Jahresberichts an die Delegierten der Konferenz.
  3. Spezifischen Aufgaben
    1. Die Kuratoren nehmen gegebenenfalls an den Sitzungen des Kuratoriums und des Exekutivkomitees sowie an der jährlichen World Service Business Conference teil.
    2. Die zugewiesenen Treuhändervertreter sind die Vertreter des Kuratoriums in ihren jeweiligen Regionen und bei den Regionalversammlungen.
    3. Das Exekutivkomitee hat allgemeine Befugnisse in Bezug auf die routinemäßige Führung der Geschäftsangelegenheiten des Unternehmens, einschließlich der folgenden spezifischen Aufgaben:
      1. Ein World Service Office zu unterhalten und alle an das World Service Office gespendeten Gelder zugunsten von Overeaters Anonymous als Ganzes entgegenzunehmen und auszuzahlen, so dass die Fellowship of Overeaters Anonymous niemals in irgendeiner rechtlichen oder offiziellen Weise organisiert werden muss.
      2. Alle Geschenke und Beiträge, Gelder und Besitztümer jeglicher Art, die das Kuratorium von Overeaters Anonymous erhält, in einer Weise entgegenzunehmen, zu verwalten, zu kontrollieren, zu verwenden und auszuzahlen, die der Vorstand für Overeaters Anonymous als vorteilhaft erachtet.
        Der Vorstand muss alle externen Beiträge gemäß Tradition Sieben ablehnen.
      3. Die Bücher des Unternehmens und aller angeschlossenen Körperschaften, Stiftungen und gemeinnützigen Unternehmen prüfen zu lassen und auf der regulären Jahrestagung der Konferenz eine Bilanz aller Finanztransaktionen vorzulegen.
      4. Übermittlung der Protokolle der Sitzungen des Exekutivausschusses an das Kuratorium.

Abschnitt 3 – Amtszeit

Die Treuhänder werden auf der jährlichen World Service Business Conference für einen Zeitraum von drei Jahren gewählt. Treuhänder können auf jeder Jahreskonferenz gewählt werden, um die verbleibende Amtszeit, die durch eine freie Stelle entsteht, zu besetzen, sofern in Abschnitt 8 nichts anderes angegeben ist.

Die Amtszeit der Treuhänder darf nicht länger als acht aufeinanderfolgende Jahre betragen. Ein Kandidat darf sich nicht für die Wahl auf der World Service Business Conference bewerben, wenn die Ausübung der gesamten Amtszeit des vorgeschlagenen Amtes dazu führen würde, dass er mehr als acht Jahre in Folge dem Kuratorium angehört.

Abschnitt 4 – Qualifikationen

  1. Die Qualifikationen als Treuhänder müssen sein:
    1. Sieben Jahre im Fellowship;
    2. Fünf Dienstjahre über die Sitzungsebene hinaus, darunter mindestens zwei Dienstjahre als Regionalvertreter, Vorsitzender eines Regionalausschusses, Mitglied des Regionalvorstands, Regionaltreuhänder-Verbindungsmann oder als Vorstandsmitglied eines nationalen Servicevorstands;
    3. Teilnahme als Delegierter an mindestens zwei World Service Business Conferences; und
    4. Fünf Jahre kontinuierlicher Genesung bei Overeaters Anonymous, belegt durch:
      1. fünf Jahre aktuelle ununterbrochene Abstinenz;
      2. aktuelle Aufrechterhaltung eines gesunden Körpergewichts über mindestens zwei Jahre; Und
      3. emotionales und spirituelles Wachstum als Ergebnis der Integration der Zwölf Schritte und Zwölf Traditionen als neue Lebensweise in ihr Leben.
  2. Die Voraussetzungen für die Tätigkeit als Treuhänder müssen zum Zeitpunkt der Einreichung des Antrags als Treuhänder beim World Service Office erfüllt sein. Insbesondere müssen solche Treuhänderkandidaten außerdem über Folgendes verfügen:
    1. Alle Zwölf Schritte durchgearbeitet;
    2. Sie erklärten, sie würden die Zwölf Schritte nach besten Kräften praktizieren;
    3. Erklärten sich den Zwölf Traditionen der Overeaters Anonymous verpflichtet; Und
    4. Bestätigt diese zusätzlichen Qualifikationen auf ihren Treuhänder-Antragsformularen.
  3. Bei der Wahl verpflichtet sich jeder Treuhänder:
    1. Einhaltung der zwölf Schritte, zwölf Traditionen und zwölf Konzepte des OA-Dienstes.
    2. Kontinuierliche Genesung einschließlich Abstinenz und Aufrechterhaltung eines gesunden Körpergewichts während der gesamten Amtszeit(en). Jeder Mensch muss über seine Genesung, einschließlich Abstinenz und Aufrechterhaltung eines gesunden Körpergewichts, selbst entscheiden.
    3. Einhaltung aller Bedingungen und Bestimmungen der geltenden Satzung von Overeaters Anonymous, Inc.

Abschnitt 5 – Ernennung von Treuhändern

  1. Einreichung von Anträgen
    1. Mindestens einhundertzwanzig Tage vor der geplanten Eröffnung der jährlichen Konferenz der Overeaters Anonymous werden alle Gruppen innerhalb einer Region von den Regionalverantwortlichen über die bevorstehende Konferenz informiert, mit der Bitte an alle qualifizierten Mitglieder der Fellowship of Overeaters Anonymous aus der Region, Nominierungen an die Region einzureichen.
    2. Derzeitige Treuhänder, die nicht als regionale Verbindungspersonen fungieren, können ihre Bewerbungen zur Wiederwahl dem Kuratorium zur Bestätigung vorlegen.
  2. Bestätigung der Nominierten
    1. Mindestens neunzig Tage vor der jährlichen Konferenz von Overeaters Anonymous darf jede Region aus den eingegangenen Bewerbungen nicht mehr als drei qualifizierte Nominierte bestätigen.
    2. Mindestens neunzig Tage vor der jährlichen Konferenz von Overeaters Anonymous kann der Vorstand Nominierungen bestätigen, die von aktuellen Vorstandsmitgliedern eingehen, die nicht als regionale Verbindungspersonen fungieren.
  3. Alle bestätigten Nominierungsanträge werden der Konferenz zur Prüfung vorgelegt.
  4. Kopien der Bewerbungen müssen allen Konferenzdelegierten mindestens 8 Tage vor der Jahreskonferenz zugesandt werden (siehe Ausnahme, Abschnitt XNUMX).

Abschnitt 6 – Wahl der Treuhänder

  1. Um zur Wahl zugelassen zu werden, muss jeder Nominierte vor den Delegierten der World Service Business Conference erscheinen und drei bis fünf Minuten lang vor den versammelten Delegierten sprechen und Fragen aus dem Publikum beantworten. Es werden keine neuen Nominierungen aus dem Plenum angenommen. Kein Kandidat darf für mehr als eine Position kandidieren.
  2. Um gewählt zu werden, muss jeder Treuhänder-Kandidat die Mehrheit der zum Zeitpunkt der Wahl anwesenden und abstimmenden Delegierten erhalten.
  3. Wenn für eine Position mehr als ein Wahlgang erforderlich ist, wird jeder Kandidat, der weniger als ein Fünftel der Gesamtstimmen erhält, bei den folgenden Wahlgängen automatisch zurückgezogen, mit der Ausnahme, dass die beiden Spitzenkandidaten bleiben müssen. Verfügt kein Kandidat über weniger als ein Fünftel der Stimmen, scheidet der Kandidat mit der geringsten Stimmenzahl aus der Abstimmung aus.
  4. Sobald für eine Treuhänderposition nur noch zwei Kandidaten übrig sind und nach zwei weiteren Abstimmungen keiner der Kandidaten eine Mehrheit erhält, wird die Stelle als vakant erklärt. Das Kuratorium wird diese freie Stelle bei der zweiten regulären Vorstandssitzung nach der Konferenz besetzen.
  5. Die neu gewählten Treuhänder treten ihr Amt unmittelbar nach Abschluss der Konferenz an.

Abschnitt 7 – Beauftragung der Treuhänderverbindung

  1. Nach der Wahl oder Ernennung eines neuen Treuhänders wird das Kuratorium zunächst die Region als Verbindungsperson in Betracht ziehen, die den neuen Treuhänder bestätigt hat.
  2. Sollte die Region mehrere Kandidaten bestätigen, wählt das Kuratorium den Verbindungsmann aus den von der Region bestätigten Kandidaten aus.

Abschnitt 8 – Stellenangebote

  1. Frei werdende Stellen unter den Treuhändern können vom Kuratorium bis zum Abschluss der nächsten World Service Business Conference besetzt werden. Das Kuratorium holt in den Regionen die Namen geeigneter Kandidaten ein.
  2. Sollte eine solche Stelle innerhalb von einhundertzwanzig Tagen vor der Konferenz frei werden, werden die üblichen Fristen für die Auswahl der Treuhänderkandidaten ausgesetzt. Nur in diesem Fall müssen die Lebensläufe der von der Region nominierten Treuhänderkandidaten mindestens zwei Wochen vor der offiziellen Eröffnung der Konferenz beim Kuratorium eingehen, um für die Wahl auf dieser Konferenz berücksichtigt zu werden. Regionen können die Nominierungen auf eine von der Region bestimmte Weise bestätigen. Kopien dieser Lebensläufe werden den Delegierten bis zur Eröffnung der Konferenz ausgehändigt.
  3. Wenn die Regionen nicht in der Lage sind, Antragsteller bereitzustellen, gilt Artikel VII, Abschnitt 8.
  4. Eine durch die Aktion der Konferenzdelegierten frei werdende Stelle wird gemäß Abschnitt 8 besetzt.

Abschnitt 1 – World Service Business Conference

  1. Jahrestagung
    Die Gesellschaft veranstaltet eine jährliche Versammlung der Delegierten der Mitglieder, die als World Service Business Conference (im Folgenden als „Konferenz“ bezeichnet) bekannt ist. Die Konferenz dient als kollektives Gewissen der gesamten Fellowship of Overeaters Anonymous.
  2. Zeit und Ort
    Die Konferenz findet an den vom Kuratorium festgelegten Terminen statt. Die Konferenz findet im zweijährigen Turnus wie folgt statt:
    1. Persönlich in der Gegend von Albuquerque, New Mexico oder an einem vom Kuratorium bestimmten Ort.
    2. Über eine Videokonferenzplattform, wobei der Stiftungsrat etwaige Hybridelemente nach eigenem Ermessen bestimmt.
  3. Virtuelle Anwesenheit
    Der Stiftungsrat kann die Konferenz oder Teile davon virtuell einberufen.

Abschnitt 2 – Sondersitzungen

Außerordentliche Sitzungen der Delegierten zu welchem ​​Zweck auch immer können jederzeit vom Vorsitzenden des Vorstands oder von der Mehrheit der Kuratoren einberufen werden.

Abschnitt 3 – Delegierte

Die Delegierten der World Service Business Conference sind wie folgt:

  1. Stimmberechtigte Delegierte bestehen aus den folgenden Personen, die gemäß der Satzung von OA, Inc., Unterabschnitt B, Artikel VI, Abschnitt 4(c) oder Artikel VIII, Abschnitt 3(c)1 ausgewählt werden:
    1. Delegierte aus Intergruppen.
    2. Delegierte aus Service-Ausschüssen, ausgewählt aus Gruppen, Intergruppen und Ländern, die nicht anderweitig vertreten sind.
    3. Delegierte aus Ländern, die keinen geographisch verankerten Servicevorstand haben.
    4. Jedes Sprach- oder spezifische Schwerpunktdienstgremium darf nur einen qualifizierten Delegierten entsenden, unabhängig von der Anzahl der Gruppen oder Dienstgremien (mindestens zwei Sitzungen), aus denen sich das Sprach- oder spezifische Schwerpunktdienstgremium zusammensetzt.
    5. Jede Region hat durch ihren ordnungsgemäß gewählten Vorsitzenden oder Stellvertreter Anspruch auf eine Stimme.
    6. Eine Region, die bei der letzten World Service Business Conference durch weniger als 40 Prozent ihrer Intergroups und anderen berechtigten Servicegremien vertreten war, kann bis zu fünf zusätzliche Delegierte aus der Region entsenden. Bei der Auswahl dieser Delegierten bevorzugt die Region Delegierte aus Intergruppen und Dienstgremien, die sonst nicht vertreten wären.
    7. Treuhänder.
  2. Folgende Personen können bei der World Service Business Conference Redner sein:
    1. Delegierte: Alle Delegierten wie in Abschnitt a definiert. Jeder Delegierte kann einen anderen Delegierten wählen, der in seinem Namen spricht.
    2. Nichtdelegierte: Beamte des Unternehmens oder eines Mutter- oder Tochterunternehmens des Unternehmens, die nicht gleichzeitig Treuhänder sind, der Konferenzparlamentarier, Treuhänderkandidaten, der Geschäftsführer, das Führungspersonal des World Service Office, Freiwillige und Dolmetscher.
  3. Qualifikationen/Auswahl
    1. Die Qualifikationen für die Auswahl von Delegierten/Stellvertretern für den Weltdienst werden von jeder Intergruppe, Region (im Falle von Regionaldelegierten) oder jedem Dienstvorstand festgelegt, vorausgesetzt, dass jeder Delegierte/Stellvertreter mindestens ein Jahr aktuelle Abstinenz und mindestens zwei Dienstjahre vorweisen kann über die Gruppenebene hinaus. (Die Genehmigung für Ausnahmen von den Qualifikationen aus triftigen Gründen kann, wenn sie von den Treuhändern als glaubhaft erachtet werden, durch einen Antrag beim World Service Office eingeholt werden.)
    2. Jede Intergruppe oder jedes nationale Servicegremium ist berechtigt, einen qualifizierten Delegierten für die ersten fünfzehn Gruppen zu haben, die sie vertritt, und einen für jede weitere fünfzehn Gruppe oder einen Teil davon, gemäß dem Service Body Information Report des World Service Office vom Januar, mit Ausnahme von: dass der nationale Dienstvorstand nicht dieselben Gruppen vertreten darf wie Intergruppen.
    3. Länder ohne Intergruppen oder nationale Dienstausschüsse, die eine Vertretung auf der Jahreskonferenz anstreben, müssen mindestens einen Delegierten haben. Eine größere Vertretung wird vom Kuratorium mit Zustimmung des Delegierten entsprechend der Anzahl der Gruppen in diesem Land festgelegt.
    4. Jedes Sprach- oder spezifische Schwerpunktdienstgremium darf nur einen qualifizierten Delegierten entsenden, unabhängig von der Anzahl der Gruppen oder Dienstgremien (mindestens zwei Sitzungen), aus denen sich das Sprach- oder spezifische Schwerpunktdienstgremium zusammensetzt.
    5. Delegierte und Stellvertreter sollten mindestens fünfzig Tage vor der Jahreskonferenz ausgewählt und die Namen sofort nach der Auswahl an das World Service Office von Overeaters Anonymous weitergeleitet werden.
    6. Wenn eine Region, Intergruppe oder ein Dienstvorstand ihre(n) Delegierte(n) und Stellvertreter(n) nicht auswählt oder es versäumt, das World Service Office of Overeaters Anonymous vor der Jahresversammlung zu informieren, können diese Delegierten und Stellvertreter erscheinen auf der Konferenz mit einem von den Treuhändern als glaubwürdig erachteten Nachweis ihrer ordnungsgemäßen Auswahl, und dieser/diese Delegierte sollen einen Sitzplatz einnehmen.

Abschnitt 4 – Mitteilung

Die ordentliche Jahreskonferenz und alle außerordentlichen Delegiertenversammlungen werden jedem registrierten Dienstgremium, sofern nicht anders von den einzelnen Dienstgremien angewiesen, elektronisch bekannt gegeben. Diese Bekanntmachung erfolgt mindestens sechzig Tage vor jeder Sitzung und enthält Angaben zu Tag(en), Uhrzeit(en), Methode und Art der Sitzung sowie zur allgemeinen Art der zu behandelnden Angelegenheiten.

Abschnitt 5 – Abstimmung

Kein Delegierter darf mehr als eine Stimme haben. Abstimmungen können durch Bekanntmachung, Handzeichen, Stimmzettel oder auf Verlangen des Vorsitzenden einer Sitzung erfolgen, vorausgesetzt, dass die Delegierten die gewünschte Abstimmungsmethode zu jeder Frage vorschreiben können, ohne Rücksicht auf die von der Versammlung geforderte Methode Vorsitzende.

Abschnitt 6 – Vorsitzender

Alle Delegiertenversammlungen werden vom Vorsitzenden des Kuratoriums geleitet. In Abwesenheit des Vorsitzenden leitet der erste stellvertretende Vorsitzende die Sitzungen der Delegierten.

Abschnitt 7 – Parlamentarische Autorität

Alle Sitzungen der Delegierten werden gemäß der neuesten Ausgabe von durchgeführt Roberts Geschäftsordnung, neu überarbeitet, sofern dies nicht im Widerspruch zum Gesetz, der Satzung, dieser Geschäftsordnung oder von den Delegierten verabschiedeten Sonderregeln steht.

Abschnitt 8 – Geschäftsagenda

  1. Der Vorsitzende sorgt dafür, dass die Tagesordnung der Jahreskonferenz schriftliche Berichte des Schatzmeisters, des Geschäftsführers, des Vorstands und der Vorsitzenden des Konferenzausschusses enthält.
  2. Ungeachtet der Maßnahmen des Vorsitzenden oder des Mandats gemäß Abschnitt 7 oben haben politische Fragen bei allen Konferenzsitzungen Vorrang vor vorgeschlagenen Änderungen der Satzung, mit Ausnahme von Änderungen der Satzung, die erforderlich sind, um mit staatlichen oder bundesstaatlichen Gesetzen, Vorschriften oder Gesetzen übereinzustimmen oder durch diese vorgeschrieben zu werden. Die Tagesordnung der Konferenz sieht ausdrücklich vor, dass politische Fragen vor der Erörterung von Änderungen der Satzung erörtert werden.
  3. Neue Geschäfte, die vor der Konferenz auf die Tagesordnung gesetzt werden sollen, unterliegen dem gleichen Einreichungsverfahren wie Satzungsänderungen und müssen von 50 Prozent aller Intergruppen und Service-Ausschüsse genehmigt werden, die XNUMX Tage vor der Konferenz einen Fragebogen zur Tagesordnung beantwortet haben. Andere dringende neue Angelegenheiten müssen eine Mehrheitsentscheidung des Referenzunterausschusses erhalten, um auf die Konferenzebene gebracht zu werden.

Die Delegierten können ihre Präferenz für Konferenzausschüsse gemäß diesem Artikel IX angeben. Zu den Ausschüssen gehören unter anderem:

Abschnitt 1 – Von der Konferenz genehmigtes Literaturkomitee

  1. Der von der Konferenz genehmigte Literaturausschuss setzt sich aus zwölf oder mehr Delegierten zusammen, die von den Ko-Vorsitzenden des von der Konferenz genehmigten Literaturausschusses aus den Delegierten der Konferenz ausgewählt werden, um eine gute geografische Vertretung, hohe Enthaltsamkeit und Dienstbereitschaft zu erreichen.
  2. Die Co-Vorsitzenden können scheidende Delegierte ernennen, die dem Ausschuss ein weiteres Jahr lang beratend zur Seite stehen.

Abschnitt 2 – Satzungsausschuss

Der Satzungsausschuss besteht aus einem oder zwei Delegierten aus jeder Region, die entweder auf der Regionalversammlung oder auf eine für die Region praktikable Weise ausgewählt werden. Darüber hinaus können andere Delegierte, die an der World Service Business Conference teilnehmen, im Satzungsausschuss mitarbeiten.

  1. Der Referenz-Unterausschuss besteht aus dem stellvertretenden Vorsitzenden des Satzungsausschusses und einem Vertreter des Kuratoriums, die als Co-Vorsitzende fungieren. und die aus jeder Region ausgewählten Vertreter, die im Satzungsausschuss tätig sein sollen.
  2. Der Referenz-Unterausschuss tritt zu den im Konferenzplan oder in der Tagesordnung festgelegten Zeiten sowie zu anderen von der Konferenz geforderten Zeiten zusammen. Der Referenz-Unterausschuss wird am Tag vor dem Abschluss geplanter Neugeschäfte zusammentreten, um neue Notgeschäfte zu prüfen.
  3. Die Namen der von den Regionen ausgewählten Mitglieder des Satzungsausschusses werden 45 Tage vor der Konferenz an das World Service Office gesendet.
  4. Der Referenzunterausschuss arbeitet weiterhin gemäß den Richtlinien, die vom Satzungsausschuss entwickelt und vom Kuratorium genehmigt wurden.

Abschnitt 3 – Ausschuss der Regionsvorsitzenden

  1. Das Region Chairs Committee fungiert als Kommunikationskanal zwischen dem Kuratorium und den Mitgliedern der Gemeinschaft in ihren jeweiligen Regionen, um Ressourcen und Lösungen auszutauschen.
  2. Der Ausschuss der Regionsvorsitzenden besteht ausschließlich aus den derzeitigen Regionsvorsitzenden. Ein Regionsvorsitzender kann einen Stellvertreter, beispielsweise den stellvertretenden Vorsitzenden der Region, ernennen, der in seiner Abwesenheit im Ausschuss tätig ist.
  3. Artikel IX Abschnitt 5 gilt nicht für diesen Ausschuss.

Abschnitt 4 – Andere Konferenzausschüsse, soweit erforderlich und vom Kuratorium oder der World Service Business Conference eingerichtet

Abschnitt 5 – Auflösung von Konferenzausschüssen

  1. Ein vom Kuratorium eingesetzter Konferenzausschuss kann vom Kuratorium aufgelöst werden, wenn festgestellt wird, dass er länger als ein Jahr lang nicht außerhalb der World Service Business Conference gearbeitet oder getagt hat.
  2. Ein durch einen Beschluss der World Service Business Conference eingesetzter Konferenzausschuss kann nur durch einen Beschluss der World Service Business Conference suspendiert werden.
  3. Wenn sich herausstellt, dass ein solches Komitee seit mehr als einem Jahr nicht außerhalb der World Service Business Conference gearbeitet oder getagt hat, wird vom Kuratorium ein Antrag auf Auflösung des Komitees auf die Tagesordnung der nächsten World Service Business Conference gesetzt zur Prüfung auf dieser World Service Business Conference.

Abschnitt 6 – Vorsitzender des Konferenzausschusses

  1. Wahl. Ein Co-Vorsitzender der Konferenz und ein stellvertretender Vorsitzender für jeden Konferenzausschuss werden jährlich von der Mehrheit der bei den jährlichen Sitzungen des Konferenzausschusses anwesenden Delegierten gewählt. Der Co-Vorsitzende der Konferenz soll ein Delegierter sein und darf nicht länger als zwei aufeinanderfolgende Amtszeiten von einem Jahr im Amt sein. Der stellvertretende Vorsitzende übernimmt alle Verantwortlichkeiten in Abwesenheit des Co-Vorsitzenden der Konferenz.
  2. Verantwortlichkeiten. Ein Jahr aktive Mitarbeit bei den Komiteemitgliedern und Vorsitz der Konferenzkomiteesitzungen bei der nächsten jährlichen World Service Business Conference bei Wiederwahl als Delegierter.
  3. Stellenangebote. Wenn der Co-Vorsitzende des Konferenzausschusses aus irgendeinem Grund nicht in der Lage ist, die Position auszuüben, und es keinen stellvertretenden Vorsitzenden gibt, ernennt der Vorsitzende des Kuratoriums in Absprache mit dem Co-Vorsitzenden des Treuhänders, der für die Verbindung zwischen dem Konferenzausschuss und dem Vorstand verantwortlich ist, die Position ein Delegierter des Ausschusses, der als Co-Vorsitzender der Konferenz fungiert.
  4. Eine Vakanz gilt als frei, wenn der Co-Vorsitzende des Konferenzausschusses drei aufeinanderfolgende Monate lang nicht mit dem Ausschuss kommuniziert.

Abschnitt 1 – Verfahren

  1. Die vollständige Offenlegung aller offiziellen Finanzangelegenheiten des Weltdienstes ist eine vorrangige Richtlinie und Zielsetzung für alle Buchhaltungsverfahren und Finanzberichte.
  2. Jeder Delegierte oder Treuhänder ist berechtigt, die Buchhaltungsunterlagen des World Service Office einzusehen, und jede Frage bezüglich der Finanzen des World Service Office ist völlig berechtigt und muss umgehend beantwortet werden.
  3. Die Rechnungslegungsverfahren müssen auf die periodische Berichterstattung ausgerichtet sein und Finanzkontrollen müssen eingerichtet werden, um die Glaubwürdigkeit der Finanzberichte zu gewährleisten.
  4. Aussagen müssen klar und leicht verständlich sein, um Verwirrung und Fehlinterpretationen zu vermeiden.

Kein Delegierter der Konferenz oder Mitglied einer lokalen Gruppe, die Mitglied von Overeaters Anonymous ist, und kein Treuhänder, leitender Angestellter oder Mitarbeiter oder Mitglied eines Ausschusses oder mit der Gesellschaft verbundene Person oder sonstige Privatperson darf zu irgendeinem Zeitpunkt Einkünfte oder finanziellen Gewinn aus der Tätigkeit der Gesellschaft erhalten; vorausgesetzt, dass dies die Zahlung einer angemessenen Vergütung an eine solche Person für die der Gesellschaft oder für sie erbrachten Dienste bei der Verwirklichung ihrer Ziele, wie vom Treuhänderrat festgelegt, nicht verhindert; und keine dieser Personen ist/sind berechtigt, bei der Auflösung der Gesellschaft an der Verteilung der Vermögenswerte teilzuhaben.

Es wird davon ausgegangen, dass alle Delegierten der Konferenz und alle Mitglieder lokaler Gruppen, die Mitglieder von Overeaters Anonymous sind, ausdrücklich zugestimmt haben und damit einverstanden sind, dass im Falle einer Auflösung oder Abwicklung der Angelegenheiten der Gesellschaft, ob freiwillig oder unfreiwillig, die dann in den Händen des Kuratoriums verbleibenden Vermögenswerte der Gesellschaft nach Bezahlung aller Schulden in der vom Kuratorium festgelegten oder auf Antrag des Kuratoriums von einem zuständigen Gericht festgelegten Höhe ausschließlich an wohltätige, religiöse, wissenschaftliche, literarische oder pädagogische Organisationen übergeben und ausgezahlt werden, die dann unter die Bestimmungen von Abschnitt 501(c)(3) des Internal Revenue Code und seiner Vorschriften in ihrer aktuellen oder künftigen Fassung fallen.

Abschnitt 1 – Verfahren

Unterabschnitt B dieser Satzung kann wie folgt geändert werden:

  1. Änderungen des Unterabschnitts B dieser Satzung können von jedem eingetragenen Dienstleistungsgremium, jedem ständigen oder Ad-hoc-Ausschuss oder dem Kuratorium vorgeschlagen werden. Sie müssen spätestens am 1. Dezember vor der Jahresversammlung der Konferenz mit Poststempel oder per elektronischer Übertragung mit Datums- und Zeitstempel beim Vorsitzenden des Kuratoriums eingereicht werden.
  2. Für die Zwecke von Änderungen gilt die englische Version offizieller Dokumente als die aufgezeichnete Version, und alle Änderungen werden an der aufgezeichneten Version vorgenommen.
  3. Der Vorsitzende des Vorstands veranlasst, dass jedem Delegierten, dessen Name im Büro des Sekretärs der Gesellschaft erscheint, sowie allen eingetragenen Dienstgremien und Treuhändern bis zum 5. Januar vor der Jahreskonferenz eine Kopie der vorgeschlagenen Änderungen mitgeteilt wird.
  4. Damit ein Änderungsvorschlag der World Service Business Conference vorgelegt werden kann, müssen diese Vorschläge von 50 Prozent aller antwortenden Intergruppen und Service Boards genehmigt werden. Der Agenda-Fragebogen muss spätestens XNUMX Tage vor der Konferenz an das World Service Office zurückgesandt werden.
  5. Sofern in dieser Satzung nichts anderes festgelegt ist, können Änderungsvorschläge zu Unterabschnitt B mit einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden und abstimmenden Delegierten angenommen werden, sofern ein Quorum vorhanden ist.
  6. Änderungen an Artikel I (Zwölf Schritte) und Artikel II (Zwölf Traditionen) von Unterabschnitt B dieser Statuten dürfen nur dann angenommen werden, wenn sie zusätzlich zu d) oben von drei Vierteln der registrierten Overeaters Anonymous-Gruppen ratifiziert werden, die innerhalb von sechs Jahren antworten Monate nach der Benachrichtigung, sofern mindestens 55 Prozent der registrierten Gruppen geantwortet haben.
  7. Der Parlamentarier kann redaktionelle Änderungen vorschlagen, die die Bedeutung einer Satzung nicht ändern, aber den Wortlaut präzisieren oder die Satzung und die Satzung in Einklang bringen.
  8. Änderungen an Unterabschnitt B dieser Satzung treten mit Abschluss der Konferenz in Kraft, sofern nichts anderes angegeben ist.

Überarbeitet im Juni 2025